Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

"

In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, dann reichen Sie einen Bauantrag ein, und anschließend werden die Unterlagen fachlich geprüft. Die Grundlage dafür bildet die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die als Referenz dient, damit die Verfahren in den Ländern vergleichbar bleiben. Trotzdem macht gerade die Landesebene den Unterschied. Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie genau das Verfahren ausgestaltet ist: Dazu gehören unter anderem die Frage, welche Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt werden können, wer als bauvorlageberechtigt gilt und wie die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen im Detail aussehen. Auch die organisatorische Umsetzung kann variieren, etwa wenn Bauaufsichtsbehörden unterschiedliche Zuständigkeiten oder digitale Wege für die Antragstellung anbieten. Wichtig ist daher: Auch wenn der Ablauf nach außen ähnlich wirkt, sollten Sie für Ihren konkreten Fall immer die Vorgaben Ihres Bundeslandes zugrunde legen. Denn dort entscheidet sich, welche Schritte Sie wirklich durchlaufen müssen, wie umfangreich die Prüfung ausfällt und welche Fristen oder Formvorschriften für den Bauantrag gelten können. Der Rahmen ist bundesweit vergleichbar, die Details sind landesrechtlich geregelt. Wenn Sie sich vorab orientieren wollen, hilft es, den Ablauf in drei Denkphasen zu trennen: Erstens die planungsrechtliche Einordnung (zum Beispiel über Bebauungsplan und Vorgaben vor Ort), zweitens die formale Antragstellung mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen, und drittens die Prüfung durch die Bauaufsicht bis zur Entscheidung. So vermeiden Sie, dass Sie an der falschen Stelle Zeit verlieren, weil eine Landesregelung Ihren Weg im Genehmigungsprozess verändert.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Augsburg

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Augsburg. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.

Zum BayernPortal (Ortssuche)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Bayern

In Bayern sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem sauber prüfen, ob ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung braucht. Es gibt verfahrensfreie beziehungsweise genehmigungsfreie Vorhaben, doch der genaue Umfang hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab und kann sich in der Praxis unterscheiden. Achten Sie deshalb darauf, die geplanten Maßnahmen und die baulichen Rahmenbedingungen klar zu beschreiben, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen oder mit der Bauausführung beginnen. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und Fehlannahmen im Ablauf. Entscheidend ist die richtige Einordnung Ihres konkreten Vorhabens.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Augsburg.

Zum Verzeichnis

Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




1A-Immobilienmärkte - Logo
Orte im Umkreis
social facebook social youtube social instagram social tiktok
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: immobilien-im-umkreis.de 16.09.2026